19. Jahrhundert
Bereits Mitte der dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts entstehen freireligiöse Gemeinden, in denen sich insbesondere zur Zeit der bürgerlichen Revolution von 1848 Weihefeiern für die schulentlassene Jugend und ein darauf vorbereitender Unterricht entwickeln. Diese Gemeinden, die sich z. B. "Deutsch-Katholische Gemeinde" oder "Freie Protestantische Gemeinde" nennen, sind Teil der bürgerlich-demokratischen Bewegung.
1850 bestehen in Deutschland knapp 400 solcher Gemeinden mit rund 150.000 Mitgliedern. Die großen Gemeinden richten eigene Schulen ein.
1852 prägt der humanistische Pfarrer und Demokrat Eduard Baltzer aus Nordhausen den Begriff "Jugendweihe", der sich bis 1890 in den meisten Gemeinden durchsetzt.
Am 14. April 1889 findet in Berlin die erste Jugendweihefeier mit proletarischem Charakter statt. 37 Mädchen und Jungen geloben im Beisein von 1.500 Gästen für den politischen und sozialen Fortschritt einzutreten. Ein Jahr später, am 24. März 1890, wird die erste Jugendweihefeier in Hamburg durchgeführt, in deren Anschluss die 350 Besucher gemeinsam mit den 23 Jugendlichen an einer Festtafel teilnehmen.
1. Weltkrieg
"Alt wie ein Baum" ist die Jugendweihe, mit festen Wurzeln und Traditionen.
Eine dieser Wurzeln sind die Initiationsfeste, jene vielgestaltigen Weiherituale der Naturvölker. Seit Jahrtausenden haben die Menschen unterschiedlichster Kulturen solche Formen entwickelt, um junge Menschen in die Gemeinschaft der Erwachsenen aufzunehmen. Auch die Jugendweihefeiern in Deutschland sind ein solches Ritual des symbolischen Übergangs von der Kindheit in das Jugendalter...
Bis zum Ende des 1. Weltkrieges entwickelt sich in ganz Deutschland eine Vielfalt an Jugend(weihe)feiern, deren Träger die verschiedenen Freidenkerverbände, die Gewerkschaften und die Arbeiterparteien sind.
In 17 Orten, u. a. in Mittweida, Limbach, Frankenberg, Glauchau, Stollberg, Aue und Johanngeorgenstadt finden von 1915 bis 1918 mit Unterstützung des Bezirksjugendausschusses Chemnitz solche Feiern statt. An der Jugendweihe der Deutsch-Katholischen Gemeinde Chemnitz am 23. März 1918 nehmen 16 Mädchen und 18 Jungen teil. Die Feier findet in der Turnhalle der Josephinen-Schule statt, die Festrede hält Dr. Kreitmeyer aus Dresden, der auch den Vorbereitungsunterricht leitete. Als Geschenkband wird der "Freie Volkskatechismus" von Ernst Däumig überreicht.
1921 werden auch Feiern in Zwickau, Plauen, Hartmannsdorf und Rabenstein organisiert.
1924 erhalten in Leipzig 2.800 Kinder in 16 Veranstaltungen die Jugendweihe.
2. Weltkrieg
In den Jahren bis 1933 breitet sich die Jugendweihe-Bewegung weiter aus und wird zu einem von breiten Schichten der Bevölkerung akzeptierten Bestandteil der Festkultur in Deutschland.
1933 werden mit der faschistischen "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" die fortschrittlichen Parteien und Organisationen und ihre Jugendweihen verboten.
DDR
Bereits 1946 finden in ganz Deutschland wieder Jugendweihen statt, 1950 werden diese Feiern in der DDR verboten. Sie sollen durch Schulentlassungsfeiern ersetzt werden.
Am 14. November 1954 konstituiert sich der Zentrale Ausschuss für Jugendweihe in der DDR, er gibt einen 10 Themen umfassenden Plan zur Vorbereitung der Jugendlichen heraus sowie den Wortlaut des ersten Gelöbnisses. Ab 1955 werden sozialistische Jugendweihen durchgeführt, die mit dem öffentlichen Ablegen des Gelöbnisses von den Vierzehnjährigen ein Bekenntnis zum sozialistischen Staat verlangen.
Die Wende
Am alten, starken Baum der Jugendweihe werden in der Wendezeit 1989/90 die von ideologischer und staatlicher Vereinnahmung entstellten Äste vollständig beseitigt. Im Frühjahr 1990 wird die "Interessenvereinigung Jugendweihe" (heute Bundesverband "Jugendweihe Deutschland e.V.") gegründet, am 1. September 1990 gründen 27 Freunde aus ganz Sachsen den Landesverband Sachsen der "Interessenvereinigung" (heute Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V.). Im Mittelpunkt seiner Arbeit, steht die landesweite offene Jugendarbeit und ist deutschlandweit der größte Anbieter von Jugendweihe.
Historische Bücher zur Jugendweihe ab 1925: (Die Bildrechte liegen bei den jeweiligen Verlagen)